Kassenleistungen werden von den „kleinen Krankenkassen“ (inkl. Bauernkrankenkasse) zum Kassentarif minus Selbstbehalt rückerstattet. Bei den Gebietskrankenkassen ist keine Rückerstattung möglich.
Kassenleistungen werden von den „kleinen Krankenkassen“ (inkl. Bauernkrankenkasse) zum Kassentarif minus Selbstbehalt rückerstattet. Bei den Gebietskrankenkassen ist keine Rückerstattung möglich.